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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20.VB-3 (https://dejure.org/2021,2861)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.01.2021 - VerfGH 97/20.VB-3 (https://dejure.org/2021,2861)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - VerfGH 97/20.VB-3 (https://dejure.org/2021,2861)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 67/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20
    Aus dem Vortrag des Beschwerdeführers muss sich danach u. a. ergeben, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde erfüllt sind (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 17. März 2020 - VerfGH 67/19.VB-2, juris, Rn. 2 m. w. N.).

    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung gehört auch die Darlegung, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, wenn daran aufgrund des Zeitablaufs ernsthafte Zweifel bestehen können (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, juris, Rn. 3, vom 17. März 2020 - VerfGH 67/19.VB-2, juris, Rn. 2, vom 16. Juni 2020 - 58/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 25. August 2020 - VerfGH 21/20.VB-2, juris Rn. 7).

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20
    In der Urteilsbegründung führte das Amtsgericht aus, dass es durch das zwischenzeitlich ergangene Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshof vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 - NJW 2019, 2456 ff. nicht an der Verwertung des Messergebnisses gehindert sei.
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03

    Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgebot (ausreichende Berücksichtigung bei der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20
    Dazu gehört auch die Beachtung der Anforderungen, die das Strafprozessrecht an die Begründung von Rechtsmittelrügen stellt (vgl. (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03, NStZ-RR 2005, 346 = juris, Rn. 12, und vom 29. Januar 2008 - 2 BvR 2262/07, BVerfGK 13, 231 = juris, Rn. 11 zur Verfahrensrüge und nunmehr auch Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 2215/19, juris, Rn. 3 für die allgemeine Sachrüge).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20
    Damit wird von einem Beschwerdeführer nicht nur verlangt, alle gegen den angegriffenen Hoheitsakt zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, sondern diese auch sorgfältig zu führen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, und vom 22. September 2020 - VerfGH 53/19.VB-3, juris, Rn. 19, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 38/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die anwaltliche Bestimmung einer Rahmengebühr

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20
    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung gehört auch die Darlegung, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, wenn daran aufgrund des Zeitablaufs ernsthafte Zweifel bestehen können (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, juris, Rn. 3, vom 17. März 2020 - VerfGH 67/19.VB-2, juris, Rn. 2, vom 16. Juni 2020 - 58/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 25. August 2020 - VerfGH 21/20.VB-2, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (rechtstaatswidrige

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20
    Dazu gehört auch die Beachtung der Anforderungen, die das Strafprozessrecht an die Begründung von Rechtsmittelrügen stellt (vgl. (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03, NStZ-RR 2005, 346 = juris, Rn. 12, und vom 29. Januar 2008 - 2 BvR 2262/07, BVerfGK 13, 231 = juris, Rn. 11 zur Verfahrensrüge und nunmehr auch Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 2215/19, juris, Rn. 3 für die allgemeine Sachrüge).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 21/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20
    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung gehört auch die Darlegung, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, wenn daran aufgrund des Zeitablaufs ernsthafte Zweifel bestehen können (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, juris, Rn. 3, vom 17. März 2020 - VerfGH 67/19.VB-2, juris, Rn. 2, vom 16. Juni 2020 - 58/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 25. August 2020 - VerfGH 21/20.VB-2, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 2215/19

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20
    Dazu gehört auch die Beachtung der Anforderungen, die das Strafprozessrecht an die Begründung von Rechtsmittelrügen stellt (vgl. (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03, NStZ-RR 2005, 346 = juris, Rn. 12, und vom 29. Januar 2008 - 2 BvR 2262/07, BVerfGK 13, 231 = juris, Rn. 11 zur Verfahrensrüge und nunmehr auch Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 2215/19, juris, Rn. 3 für die allgemeine Sachrüge).
  • RG, 21.12.1921 - 11/20

    Kapp-Putsch

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20
    Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen sowie die weiteren in Bezug genommenen Schriftsätze und Rechtsschutzanträge müssen entweder selbst vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 11/20.VB-1, juris, Rn. 2 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 53/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung von Anträgen auf gerichtliche

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20
    Damit wird von einem Beschwerdeführer nicht nur verlangt, alle gegen den angegriffenen Hoheitsakt zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, sondern diese auch sorgfältig zu führen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, und vom 22. September 2020 - VerfGH 53/19.VB-3, juris, Rn. 19, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Thüringen, 06.04.2022 - VerfGH 22/20

    Individualverfassungsbeschwerden

    Beschwerdeführerin zu 53.3 K 1070/19 Ge VerfGH 97/20.

    Beschwerdeführerin zu 53.3 K 1070/19 Ge VerfGH 97/20.

    Beschwerdeführerin zu 53.3 K 882/20 Ge VerfGH 97/20.

    Beschwerdeführerin zu 53.3 K 882/20 Ge VerfGH 97/20.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 73/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße nach einem

    Damit wird vom Beschwerdeführer nicht nur verlangt, alle gegen den angegriffenen Hoheitsakt zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, sondern diese auch sorgfältig zu führen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, vom 26. Januar 2021 - VerfGH 97/20.VB-3, juris, Rn. 13 und vom 27. April 2021 -VerfGH 43/21.VB-1, juris, Rn. 7, jeweils m.w.N.).

    Die Voraussetzung des vorherigen Ausschöpfens aller prozessualer Möglichkeiten ist in der Regel nicht erfüllt, wenn der mit der Verfassungsbeschwerde behauptete Mangel im fachgerichtlichen Verfahren deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019, a.a.O., Rn. 9; vom 26. Januar 2021, a.a.O., Rn. 13 und vom 27. April 2021, a.a.O., Rn. 7, jeweils m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Damit wird vom Beschwerdeführer nicht nur verlangt, alle gegen den angegriffenen Hoheitsakt zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, sondern diese auch sorgfältig zu führen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, vom 26. Januar 2021 - VerfGH 97/20.VB-3, juris, Rn. 13 und vom 27. April 2021 - VerfGH 43/21.VB-1, juris, Rn. 7, jeweils m. w. N.).

    Die Voraussetzung des vorherigen Ausschöpfens aller prozessualer Möglichkeiten ist in der Regel nicht erfüllt, wenn der mit der Verfassungsbeschwerde behauptete Mangel im fachgerichtlichen Verfahren deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019, a. a. O., Rn. 9; vom 26. Januar 2021, a.a.O., Rn. 13 und vom 27. April 2021, a.a.O., Rn. 7, jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 102/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

    Aus dem Vortrag des Beschwerdeführers muss sich u.a. ergeben, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde erfüllt sind (VerfGH NRW, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VerfGH 97/20.VB-3, juris, Rn. 8).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 88/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein zivilgerichtliches Verfahren wegen

    Diese Voraussetzung des vorherigen Ausschöpfens aller prozessualer Möglichkeiten ist in der Regel nicht erfüllt, wenn der mit der Verfassungsbeschwerde behauptete Mangel im fachgerichtlichen Verfahren deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 22. Dezember 2019, a. a. O., Rn. 9, und vom 26. Januar 2021 - VerfGH 97/20.VB-3, juris, Rn. 13, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - VerfGH 99/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen

    Dass das Oberverwaltungsgericht damit etwa bei Anwendung des Prozessrechts überspannte und verfassungsrechtlich nicht hinnehmbare Anforderungen gestellt habe (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - VerfGH 97/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 16. März 2021 - VerfGH 17/21.VB-2, juris, Rn. 13), zeigt die Verfassungsbeschwerde ebenfalls nicht auf.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 43/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren

    Die Voraussetzung des vorherigen Ausschöpfens aller prozessualer Möglichkeiten ist in der Regel nicht erfüllt, wenn der mit der Verfassungsbeschwerde behauptete Mangel im fachgerichtlichen Verfahren deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 22. Dezember 2019, a. a. O., Rn. 9, und vom 26. Januar 2021 - VerfGH 97/20.VB-3, juris, Rn. 13, jeweils m. w. N.).
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